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Wolf und Herdenschutz gehen zusammen
Für besseren Herdenschutz: Elf Verbände verständigen sich auf gemeinsame Standards/Kritik an „föderalem Wirrwarr“ zulasten von Wölfen und Weidetierhaltung

Ein Bündnis aus elf Organisationen der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Jagd hat gemeinsame Empfehlungen für einen bundeseinheitlichen Herdenschutz und Kriterien zur Tötung von auffälligen Wölfen vorgelegt. Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin kritisierten die Verbände, dass in dem Bereich oftmals eine praktische wie rechtliche Unsicherheit herrsche. Schuld sei ein unübersichtlicher Flickenteppich aus Empfehlungen zur Umsetzung und Förderung von Herdenschutz in Deutschland. Zudem fehlten klare Regelungen für die rechtlich bereits mögliche Tötung von einzelnen Wölfen, die empfohlenen Herdenschutz überwinden und Nutztiere angreifen. Dieses „föderale Wirrwarr“ gehe sowohl zulasten des Artenschutzes als auch der Tierhalter. Politik und Gesellschaft dürften, so die einhellige Forderung, die ökologisch wertvolle Weidetierhaltung und die ebenfalls ökologisch wertvolle Rückkehr des Wolfes nicht gegeneinander ausspielen und die Lasten allein den Tierhaltern zumuten.

„Es braucht endlich Rahmenregelungen des Bundes, um eine tragfähige Koexistenz zwischen Wölfen und Weidetierhaltung zu ermöglichen“, so die Forderung der Verbände. Anders als die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes fokussiert das Eckpunktepapier inhaltliche und praktikable Lösungsansätze und liefert konkrete Empfehlungen für die flächendeckende Umsetzung von geeignetem Herdenschutz in tatsächlichen und möglichen Wolfsgebieten. Gefordert wird eine kostendeckende staatliche Förderung, die auch laufende Unterhaltskosten, etwa für Herdenschutzhunde, umfasst. Tötungen von auffälligen Wölfen betrachten die Verbände stets als das letzte Mittel im Einzelfall. Sie sind sich einig: An gutem Herdenschutz führt kein Weg vorbei. Hierfür müssen sich das Umwelt- und vor allem auch das Landwirtschaftsministerium gemeinsam einsetzen.

Hinter den Empfehlungen steht ein breites Bündnis aus der Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, dem Bundesverband Berufsschäfer, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Deutschen Tierschutzbund, der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, dem International Fund for Animal Welfare, dem Naturschutzbund Deutschland, dem Ökologischen Jagdverband, der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland, dem Verein für Arbeitende Herdenschutzhunde und dem WWF Deutschland.

Die Europäische Kommission hat laut dem Bündnis inzwischen die Möglichkeiten für eine umfassende Förderung des Herdenschutzes geschaffen. Jetzt müssten Bund und Länder dringend handeln. Über flächenbezogene Zuschläge zu bereits bestehenden Agrarumweltmaßnahmen könnten beispielsweise Unterhaltskosten ausgeglichen werden. Ausgleichsleistungen für Tierverluste sollten aus Sicht des Bündnisses dann greifen, wenn Maßnahmen zum Standardschutz umgesetzt wurden, beispielsweise bodenabschließende Elektronetze mit einer Höhe von 90 cm für Schafe und Ziegen. Eine Möglichkeit zur Erhöhung sei die Aufstockung auf 120 cm durch den Einsatz von Flatterband. Überwindet ein Wolf einen solch erhöhten Schutz, um Nutztiere anzugreifen, sollte er von einer Fachperson geschossen werden, sofern die zuständige Landesbehörde dies genehmigt. In dem Verbändepapier heißt es hierzu, das betreffende Tier müsse hinreichend identifiziert sein. Bestenfalls werde es direkt bei einem Folgeübergriff auf eine geschützte Herde gestellt.
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Eintrag vom: 13.06.2019  




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