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Einwegplastik: EU-Staaten geben grünes Licht für neue Regeln
Die EU-Mitgliedstaaten haben heute (Dienstag, 21.5.) im Rat endgültig grünes Licht für neue Vorgaben zu Einwegplastikprodukten gegeben. Um die Vermüllung der Meere einzudämmen, sollen die zehn Wegwerfprodukte, die am häufigsten an europäischen Stränden zu finden sind, aus den Regalen verschwinden. Hersteller werden in die Pflicht genommen für die Kosten von Säuberungsaktionen, zum Beispiel von Zigarettenstummeln. Zudem gibt es neue Regeln für das Recycling von Plastikflaschen und sogenannte oxo-abbaubare Kunststoffe, die sich nach Verwendung nicht endgültig auflösen. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Die neuen Vorschriften beinhalten unterschiedliche Maßnahmen für verschiedene Produkte:

Ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, für die es auf dem Markt Alternativen gibt, und zwar Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie Becher, Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.
Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff sowie die besondere Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte.
Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zur Deckung der Kosten von Säuberungsaktionen (Tabakprodukte mit Filter oder Fanggeräte).
Eine Mindestquote von 90 Prozent für die getrennte Sammlung von Kunststoffflaschen bis 2029 (77 Prozent bis 2025) und die Einführung von Vorschriften für das Produktdesign, wonach die Deckel an den Getränkeflaschen fest angebracht sein müssen, sowie das Ziel eines Anteils von 25 Prozent recyceltem Kunststoff in PET-Flaschen ab 2025 und von 30 Prozent in allen Kunststoffflaschen ab 2030.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans erklärte: „In der europäischen Gesellschaft wächst das Bewusstsein dafür, dass wir dringend die Vermüllung und Verschmutzung unserer Ozeane und Meere durch Kunststoffe verringern müssen. Wir haben auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit klaren Maßnahmen reagiert.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen fügte hinzu: „In einer modernen Wirtschaft müssen wir die Probleme, die durch Plastikmüll entstehen, angehen. Gleichzeitig kann eine innovativere, nachhaltigere Produktion neue Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen eröffnen.“

Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: „Kunststofftrinkhalme oder ‑gabeln sind zwar kleine Gegenstände, können aber große, dauerhafte Schäden verursachen. Die Vorschriften zu Einwegkunststoffprodukten dürften bewirken, dass die Vermüllung durch die zehn häufigsten Gegenstände um mehr als 50 Prozent verringert und Umweltschäden vermieden werden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. Euro belaufen würden. Dies ist europäische Gesetzgebung, wie sie sein soll: Die Vorschriften entsprechen den Forderungen der Bevölkerung, kommen dem Planeten und den Menschen zugute und setzen weltweit neue Maßstäbe.“

Nächste Schritte

Dem heutigen Beschluss des Rates der Europäischen Union folgt die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie sieht unterschiedliche Fristen für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen vor:

Die Verbote und die Kennzeichnungspflichten müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten umgesetzt werden.
Die Bestimmung, dass Verschlüsse und Deckel für alle Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern am Behälter befestigt sein müssen, muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.
Die Umsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung muss je nach Produkt zwischen Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 erfolgen.

Hintergrund

Die Richtlinie über Einwegkunststoffe ist ein wesentliches Element des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Juncker-Kommission und ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, der umfassendsten Strategie weltweit, bei der der materialspezifische Lebenszyklus im Mittelpunkt steht, um Kunststoffabfälle und ihre verheerenden Auswirkungen zu bekämpfen und die Vision einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Kunststoffindustrie zu unterstützen.

Mit der Richtlinie wird ein ähnlicher Ansatz verfolgt wie mit der erfolgreichen Richtlinie über Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2015, die zu einem raschen Wandel des Verbraucherverhaltens geführt hat.

Sobald sie umgesetzt sind, werden die neuen Maßnahmen sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bringen, z. B.:

Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent;
Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. Euro belaufen würden;
Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5 Mrd. Euro.
 
Eintrag vom: 24.05.2019  




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