Miller: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes unnötig - Herdenschutz konsequent umsetzen
Berlin – Bundesumweltministerin Schulze will das Bundesnaturschutzgesetz §45 in Bezug auf den Wolf ändern. Den jetzt vorgelegten Referentenentwurf kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
„Die Zusammenarbeit der Ministerien und Kanzleramt ist begrüßenswert und notwendig. Eine Änderung des Naturschutzgesetzes ist aus NABU-Sicht jedoch unnötig, da die Entnahme eines Wolfes bereits heute möglich ist. Es wäre wesentlich konstruktiver, sich auf umfassende und bundesweite Standards beim Herdenschutz zu konzentrieren und diese klar zu benennen, als eine Gesetzesänderung, die keine klare Rechtssicherheit schafft. Die geplanten Änderungen sind kein Gewinn für die Koexistenz für Mensch, Weidetier und Wolf. Der NABU fordert ein nationales Herdenschutzzentrum. Ziel muss es sein, Weidetierhalter schnell, unbürokratisch zu unterstützten und über effektiven Herdenschutz zu informieren, statt immer wieder Bestandsregulierungen zu fordern. Hier ist vor allem das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert.
Der NABU sieht sich durch die geplante Änderung des Naturschutzrechts in der Auffassung bestätigt, dass der Wolf auf Grund der internationalen Rechtsverpflichtungen, wie der FFH-Richtlinie, des Washingtoner Artenschutzabkommens und der Berner Konvention nicht, wie vom Landwirtschaftsministerium gefordert, ins Jagdrecht übernommen werden kann.“ |