Grüne Quellen
Samstag, 23. November 2024 Uhr

 
ProlixLetter
Mittagstisch
Prolix-Gastrotipps
Prolix-Studienführer
Ökoplus Freiburg
56plus
lesen-oder-vorlesen
wodsch

 

 
Kontakt
Werbung
Disclaimer
Datenschutzerklärung
Impressum
 
Prolix-Verlag

ARCHIV

 

 

 
NABU: Gericht muss Baustopp von Nord Stream 2 verfügen
Miller: Zerstörung sensibler Ostseeschutzgebiete abwenden

Berlin/Greifswald – Der Bau der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 hat trotz der Anfang Februar vom NABU am Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereichten Klage begonnen. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Arbeiten am Anlandepunkt Lubmin intensiviert werden. Ab 15. Mai sollen auch in der Ostsee Tatsachen geschaffen werden und die Baggerarbeiten beginnen. Vor diesem Hintergrund hat der NABU am heutigen Freitag eine gerichtliche Zwischenverfügung beim OVG beantragt, sozusagen einen Eilantrag im Eilverfahren. NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Nord Stream 2 setzt den Pipelinebau stur um und tritt damit den Meeres- und Klimaschutz, aber auch das Klagerecht von Naturschutzverbänden mit Füßen. Mit dem jetzt eingereichten Antrag wollen wir verhindern, dass Ostseeschutzgebiete schon irreparabel zerstört werden, bevor ein Gericht überhaupt die Kritikpunkte des NABU an der Genehmigung prüfen kann. Wir fordern einen sofortigen Baustopp.“

Am 2. Februar hatte der NABU, unterstützt vom WWF Deutschland, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund eingereicht. Die Naturschützer warnen vor erheblichen negativen Auswirkungen des Pipelinebaus auf streng geschützte Arten wie Schweinswale, Flussneunaugen und Meeresenten sowie seltene Lebensräume wie Mergelriffe und Großalgenbestände. Außerdem werden Verfahrensfehler angemahnt.

Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz: „Diese massiven Umweltschäden lassen sich nicht mit dem zweifelhaften Bedarf einer zusätzlichen Gaspipeline rechtfertigen und laufen den von Deutschland und Europa unterzeichneten Klimaschutzzielen zuwider. Wir hoffen auf eine unabhängige und schnelle Entscheidung des zuständigen Gerichts. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, sich von diesem fragwürdigen Projekt zu distanzieren. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hätte dazu auf seiner bevorstehenden Russlandreise Gelegenheit.“

Seit Ende März liegen alle deutschen Teilgenehmigungen für Nord Stream 2 vor, ab dem 15. Mai könnte mit dem Bau des 80 Kilometer langen Abschnitts in der deutschen Ostsee begonnen werden. Während vor Mecklenburg-Vorpommerns Küste die Ostsee zerstört wird, fehlen entsprechende Genehmigungen aus Russland, Schweden und Dänemark. Die Dänen haben sogar ihre Umweltgesetzgebung angepasst, um die Pipeline in den eigenen Küstengewässern zu verhindern. Und auch die Genehmigungen für die landseitige Verbindungspipeline EUGAL fehlen. Hier hat das Beteiligungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen gerade erst begonnen. EUGAL schneidet auf 500 Kilometern etwa zwei Dutzend Natura-2000-Gebiete.
Mehr
Eintrag vom: 12.05.2018  




zurück