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Verantwortung für das Tierwohl
Dr. Thomas Kölpin mit Koala Foto: Wilhelma Stuttgart
 
Verantwortung für das Tierwohl
Wilhelma begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes

Am heutigen Donnerstag, 26. September diskutiert der Bundestag erstmalig den Entwurf für das neue Tierschutzgesetz. Als Mitglied im Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) unterstützt die Wilhelma als wissenschaftlich geführter Zoo eine praxisnahe und empirische Überarbeitung des deutschen Tierschutzgesetzes.

„Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes können wir in Deutschland den Tierschutz weiter stärken und eine verantwortungsvolle sowie bedürfnisorientierte Tierhaltung sicherstellen. Gleichzeitig fordern wir, dass durch die Änderung des Tierschutzgesetzes, Verstöße angemessen geahndet und bestraft werden können“, erläutert Dr. Thomas Kölpin, Direktor der Wilhelma. In der Vergangenheit konnten Behörden Gesetzesverstöße aufgrund von mangelnden Personalressourcen nicht im erforderlichen Maß vollziehen. „Deshalb ist aus unserer Sicht ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich“, so Dr. Kölpin.

Wie gute Tierhaltung definiert werden kann, haben neben den Mitgliedern des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ) auch der Bundesverband für fachgerechte Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) sowie der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in einem gemeinsamen Positionspapier erarbeitet. Dieses Positionspapier unterstützen 42 namhafte Verbände aus den Bereichen Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft. Darin wird vor allem betont, dass die Verantwortung für das Tier und dessen Wohlbefinden an erster Stelle stehen.
 
Eintrag vom: 27.09.2024  




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