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Streng geschützte Zwergschwäne aus NABU-Projekt geschossen
Jagdliche Aktivitäten bedrohen seltene Wintergäste

Berlin/Hannover, 22.12.21 – Im Zuge des Projektes „Zwergschwan: Schutzkonzept für eine bedrohte Zugvogelart in Deutschland“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt hat das Michael-Otto-Institut im NABU vergangene Woche nahe Meppen im Landkreis Emsland Zwergschwäne besendert und diese auf offenen Wasserflächen im Naturschutzgebiet (NSG) Dersuweer Moor freigelassen. Die Wasserflächen, auf denen die Zwergschwäne freigelassen wurden, sind für die Art wichtige Schlafgewässer und die Tiere sollten sich dort ungestört wieder mit ihren Artgenossen zusammentun können.

Am darauffolgenden Wochenende zeigten die Senderdaten einiger Zwergschwäne plötzlich auffällige Muster, die auf eine massive Störung im NSG schließen ließen. Zwei der Sender konnten in einem bewohnten Gebiet von Meppen lokalisiert werden. Dort wurden dann am Sonntag im Beisein der Polizei die beiden Tiere tot und mit Schussverletzungen, die auf jagdliche Aktivitäten zurückzuführen sind, in einem Anhänger geborgen.

Der Zwergschwan ist gelistet im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und eine Art, für deren Schutz Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Zwergschwäne dürfen in der EU nicht bejagt werden. Es werden jedoch immer wieder Verdachtsfälle bekannt, dass Zwergschwäne Opfer von illegalen Abschüssen werden. Der aktuelle Vorfall wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das Töten von streng geschützten Arten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Diese muss mit aller Konsequenz verfolgt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass durch das illegale Töten der Bestand geschützter Arten zusätzlich unter Druck gerät.“

Auch Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zeigt sich empört über diesen Vorfall: „Es kann nicht sein, dass streng geschützte und bedrohte Arten wie der Zwergschwan in einem Naturschutzgebiet geschossen werden!“ Vorbehaltlich der strafrechtlichen Ermittlungen, die den genauen Hergang noch offenlegen müssen, sieht Dr. Buschmann dennoch schon jetzt die Politik – im speziellen Landwirtschafts- und Umweltministerium, welche ebenfalls Fördergeber des Zwergschwan-Projektes sind – in der Pflicht, solche Situationen durch Änderungen im niedersächsischen Jagdgesetz zukünftig zu vermeiden. „Dazu gehört, dass auch der Höckerschwan, der mit Zwerg- und Singschwan verwechselt werden kann, als jagdbare Art aus dem Jagdgesetz gestrichen werden muss. Ähnliche Fälle zwischen schwer zu unterscheidenden Gänsearten wie Bläss- und Zwerggans bestätigen diese Problematik.“

Hintergrund zum Projekt

Rund die Hälfte der in Nordwesteuropa beheimateten Zwergschwäne rastet jedes Jahr auf dem Zug in die Überwinterungsgebiete in Deutschland und eine zunehmende Anzahl verbringt mittlerweile den ganzen Winter hier. Seit einigen Jahren sind massive Bestandsrückgange dieser Art zu verzeichnen, die Ursachen dafür sind noch unklar. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt ein Projekt initiiert, das die Gründe für diesen Abwärtstrend aufdecken und ein Schutzkonzept entwickeln soll.

Zur Klärung der Lebensraumansprüche und spezifischer Gefährdungen von Zwergschwänen werden Zwergschwäne mit GPS-Sendern ausgestattet. Hierzu liefern auch großräumige Habitatanalysen mit Hilfe von Fernerkundungsdaten wertvolle Erkenntnisse. Über die Besenderung ist es auch möglich, den Tieren auch in die arktischen Brutgebiete zu folgen und einzigartige Einblicke in das Brutgeschehen der Zwergschwäne zu erlangen.

Das Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt „Zwergschwan: Schutzkonzept für eine bedrohte Zugvogelart in Deutschland“ wird federführenddurch das Michael-Otto-Institut im NABU geleitet. Verbundpartner sind: Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V.(DDA), Kuno e.V., Naturschutzstiftung Landkreis Emsland, Niedersächsische Ornithologische Vereinigung e.V. (NOV), Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (OAMV), Ornithologische Arbeitsgemeinschaft für Schleswig-Holstein und Hamburge.V. (OAGSH), Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und Wildfowl and Wetlands Trust (WWT).

Fördergeber sind: Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mittelndes Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein und Naturschutzstiftung Landkreis Emsland.
 
Eintrag vom: 24.12.2021  




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