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NABU: EEG-Novelle passt nicht zum Klimaziel
Neufassung fördert Verbrennen von Holzbiomasse zur Stromerzeugung / Krüger: Massive Schädigung von Klima und Biodiversität

Berlin, 17.12.2020 – Der Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach zweiter Lesung verabschiedet. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nur eine Woche nachdem die EU ein neues Klimaschutzziel beschlossen hat, verpasst die Bundesregierung die Chance, die passenden Ausbauziele für erneuerbare Energien in der EEG-Novelle zu setzen. Der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Strommix im Jahr 2030 ist viel zu gering. Schlimmer noch: Das Wirtschaftsministerium hat den prognostizierten Verbrauch kleingerechnet. In der Konsequenz wird der Ausbau der erneuerbaren Energien noch weiter ausgebremst.“

Aus Sicht des NABU zudem besonders kritisch: In der Neufassung finden sich zusätzliche Anreize für das Verbrennen von Holzbiomasse. Im Gesetz ist eine höhere Förderung von aus Biomasse erzeugtem Strom vorgesehen; das jährliche Ausbauziel wurde von 200 auf 500 Megawatt gesteigert. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung die Verordnung zur Förderung für erneuerbare Wärme fertigstellen. Hier sind ebenfalls deutliche Anreize zur Nutzung von Holz als Energieträger vorgesehen. Im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes will die Bundesregierung bis Ende 2020 ein Förderprogramm für die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Biomasse auf den Weg bringen. „Diese Gesetzes-Novelle wird dazu führen, dass noch mehr Holz in Kraftwerken verbrannt wird. Das ist in der Gesamtbilanz klimaschädigend und bedroht darüber hinaus Waldökosysteme. Diese Entwicklung ist absolut kontraproduktiv im Kampf gegen Klima- und Artenkrise“, so Krüger. „Es gibt aber auch einen Lichtblick, denn immerhin werden kleine Aufdach-Photovoltaik-Anlagen bessergestellt. Auch der Weiterbetrieb von kleinen, alten PV-Anlagen auf Dächern wird ohne große Hürden möglich gemacht.“
 
Eintrag vom: 19.12.2020  




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