Fraktionsübergreifendes Parlamentarier*innengespräch beleuchtet Lösungsoptionen für die marine Raumordnung der Nord- und Ostsee bis 2040
Berlin, 30.10.2020 – Die aktuell bis Mitte nächsten Jahres entwickelten Raumordnungspläne legen die Nutzung der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee für die nächsten Jahrzehnte fest. Damit stellt die Meeresraumordnung derzeit die Weichen für den Schutz, vor allem aber für die Nutzung der AWZ der deutschen Nord- und Ostsee. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) grenzt dafür die Raumansprüche von Windkraft, Schifffahrt, Fischerei und Rohstoffabbau ab und kennzeichnet auch Naturschutzflächen.
„Im aktuellen Entwurf gibt es noch immer ein Ungleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung, das mich besorgt. Selbst Schutzgebiete sind durch andere Nutzungen überlagert. Gesunde, ökologisch funktionsfähige Meere versorgen uns nicht nur mit Fisch, sind nicht nur Erholungsort, sondern sie sind unser Partner in der Klimakrise, denn sie speichern große Mengen CO2“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Heute sind unsere Meeresökosysteme in einem schlechten Zustand. „Das heutige Gespräch hat gezeigt: Nur wenn wir dem Schutz der Meere ausreichend Raum geben, ist auch deren Nutzung langfristig gesichert." Ermutigend war das Signal des federführenden Innenministeriums, sich die Zeit für gut durchdachte Raumordnungspläne zu nehmen, die auch dem Naturschutz gerecht werden.
Einen besonderen Schwerpunkt legt der aktuelle Raumordnunsgentwurf auf den Ausbau der Windenergie auf See. Hier brauchen wir ein Umdenken: Auch der weitere Ausbau der Offshore-Windkraft muss sich innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen der Meere abspielen. Dazu gehört auch Wanderkorridore und Rastgebiete für Millionen von Zugvögeln und bedrohte Schweinswale zu erhalten. Ein weiterer Ausbau der Offshore-Windkraft wird nur mit Einschränkungen von Belastungen aus Rohstoffabbau, Schifffahrt oder Fischerei gelingen können.
Hintergrund
Die aktuell entwickelten Raumordnungspläne legen die Nutzung der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee für die nächsten Jahrzehnte fest. Damit hat der Prozess eine Schlüsselfunktion auch für den Schutz von Nord- und Ostsee. Dennoch sind lediglich zwei öffentliche Beteiligungsphasen vorgesehen und keine parlamentarische Befassung. Selbst der Umweltausschuss ist nicht in den Prozess eingebunden. Daher luden die Bundestagsabgeordneten Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU) und Frank Schwabe (SPD) heute gemeinsam mit dem NABU ein, um diesen entscheidenden Prozess für unsere Meere zu beleuchten und Transparenz im Verfahren einzufordern. Auch Industrievertreter*innen, Wissenschaftler*innen und relevante Behörden (Innenministerium, Umweltministerium, Bundesamt für Naturschutz) nahmen an dem Gespräch teil.
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