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Gruben und Steinbrüche: letzte Rückzugsorte für stark gefährdete Tiere & Pflazen
Naturschutz und Gesteinsindustrie fordern für „Natur auf Zeit“ Änderung des Naturschutzrechts

Naturschutz und Rohstoffgewinnung – passt das zusammen? Diese Frage beantworten die Präsidenten von NABU, Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) sowie Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) in einem gemeinsamen Diskussionspapier positiv. Sie fordern darin den Gesetzgeber auf, im Bundesnaturschutzgesetz Regelungen für die besonderen Lebensräume zu schaffen, die im Zuge der Rohstoffgewinnung vorübergehend entstehen.

Steinbrüche, Sand- oder Kiesgruben haben sich aus Sicht des NABU zu immer wertvolleren Ersatzlebensräumen für bedrohte Pflanzen- und Tierarten entwickelt. Das Besondere ist, dass sie nicht trotz, sondern wegen des laufenden Gewinnungsbetriebs zu neuen Lebensräumen werden. „Gerade die Überlebenskünstler der Tier- und Pflanzenwelt, die es gelernt haben, auf nährstoffarmen Rohböden, mit Überschwemmungen, Austrocknen oder anderen extremen Bedingungen wunderbar klar zu kommen, finden in den Abbaustätten einzigartige Überlebensräume“, erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Was die Naturschützer*innen erfreut, stellt die Unternehmen der Gesteinsindustrie vor naturschutzrechtliche Herausforderungen. „Unsere Unternehmen fördern Steine und Erden auf der Grundlage von Genehmigungen, die sich selbstverständlich auch auf den Natur- und Artenschutz beziehen. Allerdings kommen geschützte Tiere und Pflanzen, die während der Gesteinsgewinnung neu einwandern, in diesen Genehmigungen nicht vor. Das kann sich kontraproduktiv auf den Ausgleich von Rohstoffgewinnung und Artenschutz auswirken, den wir weiter voranbringen wollen“, erläutert Dr. Dominik von Achten, der Präsident des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs).

Für den Präsidenten des Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO), Dr. Gerd Hagenguth, ist es daher konsequent und Ausdruck der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit von Gewinnungsbetrieben mit dem NABU, dass eine gemeinsame Initiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gestartet wird: „Wir wollen einerseits unseren Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt auf unseren Firmengeländen leisten, brauchen gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit für die Unternehmen“.

Der gemeinsame Regelungsvorschlag von Naturschutz und Rohstoffindustrie versteht sich auch als Beitrag zur aktuellen Diskussion zum Insektenschutz. Die temporären Lebensräume, die nährstoffarm, pestizidfrei und vielgestaltig sind, bieten gerade auch Insekten, die auf warme und vegetationsarme Flächen angewiesen sind, hervorragende Existenzbedingungen.
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Eintrag vom: 04.08.2020  




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