Berlin – Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR haben ein gemeinsames Thesenpapier zur Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie vorgelegt. Anlässlich des heutigen Bund-Länder-Treffens im Kanzleramt zur stockenden Entwicklung der Energiewende fordern die Verbände eine verbindliche Bund-Länder-Strategie, die bundesweite und länderspezifische Strommengenziele für erneuerbare Energien inklusive der dafür auf Länderebene notwendigen Flächen definiert. Um die gegenwärtigen Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, sei aus Sicht der Organisationen ein Zubau von mindestens vier Gigawatt Windenergie an Land jährlich erforderlich.
„Klimaerhitzung und Verlust der biologischen Vielfalt sind eng miteinander verwoben. Der Erfolg der Energiewende ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele, insbesondere des 1,5°C-Ziels, und damit auch wesentlich für den langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt“, so die gemeinsame Einschätzung der Umweltorganisationen.
Nach Überzeugung der Verbände darf die Diskussion um den dramatisch eingebrochenen Windenergieausbau nicht auf den Artenschutz verkürzt werden. Es gebe gewichtigere Herausforderungen, die konsequent angegangen werden müssen. Hierzu gehören insbesondere die unzureichende Regionalplanung und fehlendes Personal in den Vollzugsbehörden, kaum nachvollziehbare Restriktionen zur Flugsicherung oder ein EEG-Ausschreibungsdesign, das eine Akteursvielfalt und eine bessere Beteiligung von Kommunen und Anwohnern behindere.
Zudem sei zu befürchten, dass pauschale Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung dazu führen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken. Die Verbände lehnen daher die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung strikt ab, da damit weder mehr Akzeptanz, noch eine Erreichung der Klimaziele gewährleistet ist.
Die Umweltorganisationen weisen zugleich darauf hin, dass der Schutz von Populationen windenergiesensibler Tierarten vor den Auswirkungen der Windenergie nicht allein dadurch garantiert werden könne, dass artenschutzrechtliche Verbote bei einzelnen Genehmigungen eingehalten werden. Daher müsse künftig die artenschutzrechtliche Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz verstärkt genutzt werden. „Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme sollten eindeutig geklärt werden, um eine rechtssichere Anwendung in der Praxis zu ermöglichen, die den Artenschutz sicherstellt. Hierzu gehören die gleichzeitige Absicherung durch öffentliche Artenschutzprogramme und staatliches Monitoring zur Wirkungskontrolle“, so die Empfehlung der Verbände. Voraussetzung für die Ausnahmeerteilung müsse die garantierte Nicht-Verschlechterung der betroffenen Population sein. Im Rahmen der Artenschutzprogramme müssten geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes veranlasst werden, die auch weitere Faktoren wie intensive Landnutzung berücksichtigen.
„Auch aus Sicht des Naturschutzes gibt es Möglichkeiten, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und gleichzeitig die Berücksichtigung des Artenschutzes und dessen Vollzug in den Regionen mit Windenergie zu verbessern. Eine gemeinsame Offensive für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz ist daher dringend überfällig“, so die Einschätzung der Verbände. |