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NABU-Rechtsgutachten: Maßnahmenbeschleunigungsgesetz nicht rechtskonform
Miller: Vermeintliche Planungsbeschleunigung ist plumper Angriff auf den Rechtsstaat

Berlin, 17. Januar – Das von der Bundesregierung geplante Gesetzesvorhaben zur Planungsbeschleunigung großer Infrastrukturprojekte ist laut einem vom NABU beauftragten Rechtsgutachten nicht EU-rechtskonform. Die Beschleunigung soll dadurch erreicht werden, dass sie nach einem vorbereitenden Verfahren vom Parlament beschlossen und dadurch die Klagemöglichkeit betroffener Bürger und Verbände ausgehebelt wird. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Beschleunigung so nicht erreicht wird. Stattdessen könnten die Rechtsverstöße zu langwierigen Klageverfahren führen.

„Das geplante Vorgehen stellt außerdem einen plumpen Angriff auf den Rechtsstaat dar, den wir auf das Schärfste verurteilen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung unter der Überschrift Planungsbeschleunigung bewusst Rechtsansprüche Dritter aushebelt und versucht, sich unliebsamer Kritik zu entledigen. Nur eine frühzeitige Einbindung von Öffentlichkeit und Verbänden kann zu beschleunigten Verfahren führen, weil so Konflikte frühzeitig gelöst werden können. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten deshalb auf, das Gesetz abzulehnen.“

Die Gesetzesvorhaben zur Planungsbeschleunigung betreffen vorerst zwölf Projekte, die mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden sind.

Rüdiger Nebelsieck, Rechtsanwalt und NABU-Gutachter: „Das geplante Gesetz ist nicht zielführend. Die Zulassungsverfahren werden sogar länger dauern. Gleiches gilt auch für Klagen, weil diese aus europarechtlichen Gründen gar nicht eingeschränkt werden dürfen und daher das Gesetz ungewollt auch den Rechtsschutz komplizierter und länger macht.“

Ingo Ludwichowski, NABU-Landesgeschäftsführer Schleswig-Holstein: „Die zwölf Projekte, für die das Gesetz gelten soll, gelten schon jetzt als todgeweiht – sie werden durch die Rechtsunsicherheit, die dieses Gesetz schafft, über lange Jahre blockiert. Der dabei vorgebrachte Verweis auf Dänemark und die Niederlande greift nicht: Rückfragen zeigen, dass dort nach wie vor Klagemöglichkeiten weiter bestehen, derer man sich in der Bundesrepublik EU-rechtswidrig zu entledigen versucht.“
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Eintrag vom: 18.01.2020  




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