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NABU: Beschleunigte Bauverfahren gefährden Naturschutzziele
Miller: Unzerstörte Flächen im Außenbereich schützen - Keine Verlängerung von Paragraph 13 b Baugesetzbuch

Berlin – Der NABU spricht sich gegen die Pläne Nordrhein-Westfalens aus, beschleunigte Bauverfahren in den Außenbereichen auch in Zukunft zu ermöglichen. Über einen entsprechenden Antrag will der Bundesrat am Freitag per „sofortiger Sachentscheidung“ kurz vor dem Ablaufdatum entscheiden. Konkret geht es dabei um den zum Jahresende auslaufenden Paragraph 13b des Baugesetzbuches, den der NABU entschieden ablehnt.

„Flächenfraß und Landschaftszerschneidung setzen die Artenvielfalt weiter unter Druck, Tieren und Pflanzen gehen immer mehr Lebensräume verloren. Wir gefährden unsere Naturschutzziele, wenn die Außenbereiche ohne ausgiebige Prüfung immer schneller bebaut und versiegelt werden“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Bundesregierung wollte den Flächenschwund bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag begrenzen. „Wir liegen heute bei 60 Hektar täglich. Der Zersiedlungs-Paragraph 13 gehört abgeschafft.“

Der NABU appelliert deshalb an Bund und Länder, den §13b BauGB zum Jahresende ersatzlos auslaufen zu lassen und der Ressource Boden endlich eine stärkere Wertschätzung entgegen zu bringen. „Statt Siedlungen in die Fläche aufzublähen, sollten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich stärker zu nutzen und so dem Credo Innen- vor Außenentwicklung zu entsprechen“, so Miller weiter.

Der §13BauGB wurde 2017, damals entgegen des Bundesratsbeschlusses, mit dem Ziel kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und die Flüchtlingskrise zu bewältigen, eingeführt. Er ermöglicht Gemeinden eine unkompliziertere Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im beschleunigten Verfahren, also „auf der grünen Wiese“. Das beschleunigte Verfahren kann ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung, ohne Verpflichtung gleichwertige Ausgleichsflächen für die Natur zu schaffen und ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Aus NABU-Sicht bietet das geltende Baurecht bereits ausreichend Möglichkeiten zum Bauen im Außenbereich.

Wie mehrere Studien und eine Auswertung des Bundesinnenministeriums inzwischen belegen, verfehlt Paragraph 13b sein ursprüngliches Ziel, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, klar. „Statt den angespannten Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen zu entspannen, werden in über 85 Prozent der Fälle Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum gebaut. Das ist kein Beitrag, um den Wohnungsmangel für alle Bevölkerungsschichten zu beseitigen und schafft auch keine Unterkünfte für Geflüchtete“, so NABU-Siedlungsexperte Stefan Petzold. Die Folgen für die Natur sind jetzt schon verheerend: Momentan wird in Deutschland für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen jede Minute die Fläche eines durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstücks benötigt. Dabei dauert es 2.000 Jahre bis zehn Zentimeter fruchtbarer Boden entstehen kann. Zudem werden Landschaften zerschnitten und Lebensräume zerstört. Dörfer wachsen in die Fläche, während die Dorfkerne veröden.

Das Land Nordrhein-Westfalen wirbt in der Begründung des Gesetzesvorschlages um die Zustimmung des Bundesrates mit der „Handlungsempfehlung der Baulandkommission“, einem einberufenen Expertengremium, welches die Fortsetzung des §13b empfiehlt. Diese bereits durch das Bundesinnenministerium verbreitete Fehldarstellung entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Empfehlungen der Kommissionsmitglieder. Der Dokumentation der Sitzungen ist zu entnehmen, dass diese zu keinem einheitlichen Meinungsbild kamen und lediglich eine Evaluierung der Anwendungsfälle des 13b empfehlen. Die Empfehlung einer Verlängerung entstammt einzig den in der Kommission vertretenen Bundestagsabgeordneten und Landesbauminister.
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Eintrag vom: 28.11.2019  




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