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NABU-Kommentar zur Grundsteuerreform
Miller: Länder sollten Spielraum nutzen und eine Bodenwertsteuer einführen

Berlin, 18.10.2019 – Der NABU begrüßt, dass der Bundestag sich im Zuge der Grundsteuerreform entschieden hat, den Ländern bei der Gestaltung der Grundsteuer den Freiraum einzuräumen, eigene Wege zu gehen. Den heutigen Bundestagsbeschluss kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

„Wir erwarten nun von den Ländern, sich mit der Bodenwertsteuer als Alternative zum mangelhaften Bundesmodell zu beschäftigen. Die vom Bund beschlossene Neuregelung ist unzulänglich, da es die bestehenden Probleme der Grundsteuer verstetigt und keine Anreize für kompaktere Städte schafft. Daher empfiehlt der NABU den Ländern die Bodenwertsteuer als rechtssichere, einfach umsetzbare und nachhaltigere Option. Eine Bodenwertsteuer schafft Anreize, innerörtliche bebauungsfähige Flächen zu nutzen und bremst den Flächenverbrauch am Stadtrand.

Die als Bestandteil der Reform mit verabschiedete „Grundsteuer C“, mit der Brachflächen höher besteuert werden sollen, ist ebenfalls keine Alternative zur Bodenwertsteuer, weil sie die Bodenspekulation nur punktuell bekämpft.

Der NABU kritisiert, dass der Bundestag bei der Gestaltung des Modells keine Verbändeanhörung durchgeführt hat und nicht auf die erhebliche Kritik an Verfassungskonformität und Umsetzbarkeit ihres Grundsteuermodells eingegangen ist.
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Eintrag vom: 19.10.2019  




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