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NABU und VdZ: Bedrohte Tier- und Pflanzenarten gemeinsam schützen
Verbände intensivieren ihre Zusammenarbeit

Berlin/Leipzig, 17. Mai 2023 – Der NABU und der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) haben heute im Zoo Leipzig erklärt, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. „Viele Zoos in Deutschland haben sich mittlerweile dem Artenschutz verschrieben. Der NABU steht mit über 20 zoologischen Gärten in engem partnerschaftlichem Austausch und setzt mit ihnen gemeinsame Artenschutzprojekte im In- und Ausland um“, erklärte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Die Zusammenarbeit reiche hierbei von gemeinsamen Veranstaltungen und Führungen über praktischen Artenschutz wie das Auswildern von Tieren bis hin zur finanziellen Unterstützung der NABU-Artenschutzprojekte vor Ort. Beispiele seien der Zoo Dortmund, der sich seit über zehn Jahren an der Auswilderung von Schleiereulen und Steinkäuzen beteilige, so wie der Tierpark Berlin und die Wilhelma in Stuttgart, die das NABU-Schneeleopardenprojekt in Kirgisistan finanziell unterstützen.

Krüger betonte vor allem das große Umweltbildungspotenzial der Zoos mit bundesweit etwa 45 Millionen Besuchern pro Jahr. Dies biete die einzigartige Möglichkeit, die breite Bevölkerung für die Handlungsweisen und Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes zu sensibilisieren. „Zoos helfen durch Information und Aufklärung dabei zu vermitteln, warum es wichtig ist, bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen“, so der NABU-Präsident und ruft in diesem Zusammenhang die mehr als 2.000 NABU-Ortsgruppen zu einer verstärkten Kooperation mit lokalen Zoos auf.

VdZ-Präsident Prof. Dr. Jörg Junhold unterstrich die Ziele, die NABU und VdZ gleichermaßen antreibe: „Unser gesellschaftlicher Auftrag liegt im Erhalt der biologischen Vielfalt. Diesen Auftrag erfüllen unsere mehr als 70 Partnerzoos bereits, z.B. durch die Haltung und Zucht gefährdeter Tierarten sowie durch das Engagement im Natur-, Arten-, Umwelt- und Tierschutz. Gemeinsam mit dem NABU wollen wir zukünftig Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen und den Arten- und Lebensraumschutz vor Ort noch stärker miteinander verbinden.“

Beide Verbände befürworten darüber hinaus ein wirksames und ambitioniertes Artenschutzrecht (auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES sowie der EU-weit und national geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen) und setzen sich gegen Wilderei und illegalen Tierhandel ein. Eine Kooperation zwischen dem NABU und dem VdZ besteht seit dem Jahr 2000.
 
Eintrag vom: 18.05.2023  




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